Wir bringen jede Ladebordwand zum Leuchten!

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Werkstatt

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Laut StVZO § 53 b ist der Betrieb einer Ladebordwand in Deutschland nur mit einwandfreier Warnbeleuchtung gestattet.

Ihre Plattformblinkleuchten sind ohne Funktion? Sie haben sich die Leuchten abgerissen? Ihr Importfahrzeug besitzt gar keine Warnleuchten? Auch das ist alles überhaupt kein Problem. Wir bringen jede Ladebordwand zum Leuchten!