
Garantieerhalt durch UVV-Prüfung
Category
WerkstattAbout This Project
Beim Erwerb einer neuen Ladebordwand gewähren alle Ladebordwand-Hersteller eine 2 jährige Garantie auf das komplette Gerät.
Dabei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten:
Nach einem Jahr verlängert sich die Garantie um ein weiteres Jahr nur dann, wenn zu Beginn des zweiten Jahres eine vollständige UVV-Prüfung durch eine Partnerwerkstatt erfolgt. Eine ordnungsgemäße Eintragung im Prüfbuch ist Voraussetzung für den Garantieerhalt.