Garantieerhalt durch UVV-Prüfung

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Werkstatt

About This Project

Beim Erwerb einer neuen Ladebordwand gewähren alle Ladebordwand-Hersteller eine 2 jährige Garantie auf das komplette Gerät.

Dabei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten:

Nach einem Jahr verlängert sich die Garantie um ein weiteres Jahr nur dann, wenn zu Beginn des zweiten Jahres eine vollständige UVV-Prüfung durch eine Partnerwerkstatt erfolgt. Eine ordnungsgemäße Eintragung im Prüfbuch ist Voraussetzung für den Garantieerhalt.