Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ladebordwandtechnik GbR (nachfolgend LBW genannt)

 

  1. Allgemeines

    • Die LBW erbringt Lieferungen und Leistungen sowie Angebote ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Verträge und Leistungen.
    • Mit Annahme der Ware oder Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen als angenommen.
    • Zusatzvereinbarungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und bedürfen der Zustimmung durch die LBW.
  2. Angebot und Vertrag

    • Alle Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigen Leistungen freibleibend und unverbindlich.
    • Bestellungen gelten erst dann als aufgenommen, wenn sie von LBW schriftlich oder mündlich bestätigt worden sind. Erfolgt eine Lieferung unverzüglich und ohne Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
    • Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Aufnahme seitens der LBW zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware ohne Angaben von Gründen die Ware in Originalverpackung (d.h. unbenutzt und unbeschädigt) mit beigelegter Originalrechnung auf eigene Kosten zurücksenden.
    • Rücksendungen unter einem Warenwert von 25,00 EUR sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
    • Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und Leistungsangaben sind nur Annäherungswerte.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen

    • Alle Preise verstehen sich in Euro (netto), ab Lager und ausschließlich der zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu den Preisen kommen die Verpackung und die Fracht hinzu, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    • Die am Liefertag gültigen Preise werden dem Käufer berechnet. Bei Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.
    • Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Neukunden behalten wir uns vor die Zahlungsfrist auf 8 Tage zu verkürzen oder per Vorkasse abzurechnen.
    • Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Mahngebühren und 8% Zinsen über dem Basiszins in Rechnung gestellt. Erhält der Käufer die letzte Zahlungsaufforderung, oder werden nach Vertragsabschluss Umstände einer Kreditunwürdigkeit festgestellt, ist LBW berechtigt, alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Zahlungsziel sofort fällig zu stellen. Tritt dieser Fall ein, erhält der Käufer unverzüglich eine Liefersperre bis zum Ausgleich der fälligen Rechnungen.
    • Wechsel und Schecks werden nur mit vorheriger Vereinbarung in Zahlung genommen.
  4. Lieferung

    • Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie mit dem Käufer vereinbart und von LBW schriftlich bestätigt worden sind. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung der technischen Fragen und aller Einzelheiten des Auftrages.
    • Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware das Lager innerhalb der Frist verlässt oder mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht abgesendet werden kann.
    • Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung übernommen werden. Lieferverzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnung und andere Störungen, die LBW ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Lieferfrist einzuhalten, entbinden die LBW für die Dauer der Behinderung von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Schieben sich die Behinderungen länger als 3 Monate hinaus, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
    • Bei Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen aufgrund von Umständen die LBW zu vertreten hat, ist der Käufer nach Verstreichen lassen einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind durch uns gegeben.
    • Bei Nichtverfügbarkeit der Ware ist LBW berechtigt, von dem Rucktrittsrecht gebrauch zu machen. Der Käufer wird unverzüglich darüber informiert. Zahlungen die schon eingegangen sind, werden sofort zurückerstattet. Der Käufer kann ebenfalls vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung und Lieferung vor Gefahrübergang unmöglich wird.
    • Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
  5. Gefahrübergang und Versand

    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über. Wird die Ware nach vorheriger Absprache abgeholt, geht die Gefahr sofort auf den Käufer über, sobald wir die Ware zur Abholung bereitstellen und den Käufer benachrichtigen. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Annahmeverzug befindet.
    • Sämtliche Kosten die durch den Versand entstehen gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandart erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach Belieben durch LBW. Auf Wunsch des Käufers wird die Ware durch die LBW auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
    • Wünscht der Käufer eine beschleunigte Versendung (z.B. Express Versand, Nachtexpress), so trägt der Käufer die Mehrkosten.
  6. Gewährleistung

    • Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder falscher Ware sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich niederzulegen. Bei Anlieferung der Ware hat der Empfänger dafür zu sorgen, Verpackung und Inhalt zu überprüfen. Sollte die Verpackung beschädigt oder offen sein, hat uns der Empfänger sofort zu unterrichten, wenn Mängel oder fehlende Ware festzustellen sind.
    • Mängel die erst nach sorgfältiger Prüfung bemerkt werden, sind uns unmittelbar nach der Entdeckung anzuzeigen.
    • Der Käufer verliert Gewährleistungs- und Ersatzansprüche auf fehlende oder garantierte Ware, wenn er die Frist der Mängelrüge nicht beachtet. Bei Nichteinhaltung der Frist sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
    • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, ab dem Lieferscheindatum. Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Folgeschäden bestehen nicht, wenn – die gelieferten Produkte wegen unsachgemäßer Bedienung und Montage, übermäßiger Beanspruchung und nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung defekt sind. – Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Sachen ohne schriftliche Zustimmung erfolgen. Auf den natürlichen Verschleiß von Bestandteilen, auf Kleinmaterialien jeglicher Art (z.B. Dichtsätze oder Sicherungen) wird keine Gewährleistung gewährt. LBW übernimmt keine Gewähr auf die Funktionsfähigkeit von Lieferungen und Leistungen, die mit Fremdprodukten verbunden oder betrieben werden.
    • Bei defekten Teilen innerhalb der Gewährleistungszeit, verpflichtet sich LBW diese nach eigenem Ermessen kostenlos Instand zu setzen oder komplett zu ersetzen. (siehe 6.F). Durch eine Instandsetzung wird keine neue Verjährungsfrist in Gang gesetzt. Defekte Teile sind frankiert an LBW zurück zu senden.
    • Der Käufer kann in den Fällen (6.A u. 6.B sowie 6.E), soweit die Frist der Mängelrüge eingehalten wurde, Nacherfüllung verlangen. Bei der Nacherfüllung ist LBW verpflichtet, den Mangel nach eigener Wahl auf ihre Kosten zu beseitigen oder eine mangelfreie Ersatzlieferung der Ware zu tätigen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der LBW über. Scheitert die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    • Geringe branchenübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in der Ausrüstung, Qualität, Größe und Farbe berechtigen nicht zur Mängelrüge.
    • Sollte eine Überprüfung der beanstandeten Ware ergeben, dass kein Mangel vorlag, ist LBW berechtigt, den getätigten Aufwand mit den allgemeinen Stundensätzen zu berechnen.
    • Schadensersatzansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn durch LBW Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  7. Eigentumsvorbehalt

    • LBW behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der bestehenden Forderungen und zukünftig entstehenden Geschäftsbeziehungen vor. Sie ist dazu berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
    • Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer die LBW unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
    • Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer an LBW in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. LBW nimmt die Abtretung an und behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
    • Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag der LBW. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der LBW nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt LBW das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der LBW anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die LBW verwahrt.
    • LBW verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  8. Datenschutz

    • Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Firmen- oder personenbezogenen Daten werden nur für die erforderlichen Vertragsabwicklungen gespeichert und verarbeitet.
    • Sämtliche Informationen, Entwürfe sowie Unterlagen die beiden Vertragsparteien zur Erreichung des Vertragszwecks zugänglich gemacht werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
    • siehe auch unsere Datenschutzerklärung
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

    • Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, der Hauptsitz der LBW. Die LBW ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
    • Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nahesten kommt.

 

Ladebordwandtechnik GbR, Gewerbering 10, 22113 Oststeinbek